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Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – ob Polizist, Lehrer, Zollbeamter, Verwaltungsangestellter oder Soldat – haben als Beschäftigte des Staates einen besonderen rechtlichen Status. Dieser Status bringt spezifische Versicherungsfragen mit sich, die sich grundlegend von denen anderer Berufsgruppen unterscheiden: von der Beihilfeberechtigung in der Krankenversicherung über die Dienstunfähigkeitsklausel in der BU bis hin zur Haftung gegenüber Dritten nach § 839 BGB.
Jedoch reicht das Berufsbild auch über die gängigen Berufe hinaus. Auch Wissenschaftler oder Ingenieure können dem öffentlichen Dienst angehören. Alle Arbeiter im öffentlichen Dienst setzen sich dafür ein, dass Deutschland funktioniert und tragen zum Wohl unseres Gemeinwesens bei.
Mit dem Start in den öffentlichen Dienst beginnt auch die Eigenverantwortung für den persönlichen Versicherungsschutz. Wer bisher über die Familienversicherung der Eltern abgesichert war, verliert diesen Schutz mit dem Ende der Ausbildung oder des Studiums automatisch. Gleichzeitig eröffnet der Einstieg in den öffentlichen Dienst besondere Möglichkeiten: Beamtenanwärter können sofort in die private Krankenversicherung eintreten – zu günstigen Konditionen, die im späteren Berufsleben so nicht mehr erreichbar sind. Wer diese Phase verstreichen lässt, zahlt dafür dauerhaft mehr.
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten spezielle Anforderungen, wenn es um Versicherungen geht. Ob es sich um den Schutz Deiner Gesundheit, Deines Eigentums oder Deiner Familie handelt – es ist wichtig, dass Du die richtige Versicherungspolice wählst, um Dich vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen. Auf dieser Seite erfährst Du, was Du über die Versicherung im öffentlichen Dienst wissen musst, um die passende Versicherung für Deine Bedürfnisse zu finden.
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Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten bei mehreren zentralen Versicherungen Sonderregeln, die eine individuelle Absicherung erfordern. Die wichtigsten Bereiche sind: die private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzungstarif, die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, die Diensthaftpflichtversicherung, die Unfallversicherung sowie die Altersvorsorge. Jede dieser Versicherungen funktioniert für Beamte anders als für Angestellte in der Privatwirtschaft und erfordert deshalb eine auf den Beamtenstatus abgestimmte Beratung.
Welche Versicherungen gibt es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst?
Es gibt verschiedene Versicherungen, die auf die Bedürfnisse von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst zugeschnitten sind. Die wichtigsten Versicherungen sind:
Diensthaftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung)
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften persönlich für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen – und zwar auch dann, wenn der Dienstherr zunächst in Vorleistung tritt und anschließend Regress nimmt (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor solchen Forderungen: Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab – einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
Wichtig: Die meisten Standardtarife decken keine echten Vermögensschäden aus der dienstlichen Tätigkeit ab. Wer beispielsweise als Verwaltungsbeamter durch einen Fehler einen finanziellen Schaden verursacht – ohne dass Personen oder Sachgüter betroffen sind – ist mit einem solchen Tarif nicht ausreichend geschützt. Dieser Baustein sollte daher ausdrücklich eingeschlossen werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Für Angestellte im öffentlichen Dienst schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) das Einkommen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Besonders zu Beginn der Berufslaufbahn ist dieser Schutz kritisch: Wer die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt hat, hat im Ernstfall noch nicht einmal Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Es besteht also überhaupt kein staatlicher Auffangschutz.
Für Beamte gilt eine weitere Besonderheit: Sie sind nicht berufsunfähig im versicherungsrechtlichen Sinn, sondern dienstunfähig im beamtenrechtlichen Sinn. Eine Standard-BU ohne Dienstunfähigkeitsklausel zahlt für Beamte unter Umständen nicht – selbst wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit bereits offiziell festgestellt hat. Wer eine BU als Angestellter abschließt und später verbeamtet wird, sollte deshalb auf eine Police achten, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Dienstunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsklausel
Wird ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, erhält er ein Ruhegehalt. Allerdings liegt dieser Betrag in der Regel deutlich unterhalb der aktiven Bezüge. Wer sein Leben auf Basis seines vollen Gehalts geplant hat, muss mit einer erheblichen Versorgungslücke rechnen.
Noch kritischer ist die Situation in den ersten Dienstjahren: Beamte auf Probe und Beamtenanwärter haben noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Eine Dienstunfähigkeit in dieser Phase bedeutet den vollständigen Verlust des Einkommens ohne staatliche Absicherung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und zahlt eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit offiziell feststellt, unabhängig davon, ob gleichzeitig eine BU im versicherungsrechtlichen Sinn vorliegt.
Rentenversicherung (Altersvorsorge)
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ihre Altersversorgung erfolgt über die Beamtenpension des Dienstherrn. Diese Pension kann je nach Dienstzeit und Besoldungsgruppe auskömmlich sein, lässt aber oft wenig Spielraum für einen aktiven Ruhestand oder unvorhergesehene Ausgaben. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten zwar eine gesetzliche Rente, können darüber hinaus aber von der betrieblichen Zusatzversorgung (z. B. VBL) profitieren. Die Lücke zum letzten Nettogehalt bleibt dennoch häufig erheblich.
Wer früh mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge beginnt, profitiert vom Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Eine ETF-basierte Altersvorsorge bietet dabei gegenüber klassischen Banksparplänen klare Vorteile in Flexibilität und langfristiger Renditeerwartung.
Unfallversicherung
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Unfällen während der Arbeitszeit und auf dem direkten Arbeitsweg. Da jedoch statistisch gesehen die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, deckt die gesetzliche Unfallversicherung den größten Teil des tatsächlichen Unfallrisikos nicht ab. Eine private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr, unabhängig davon, ob der Unfall im Dienst, im Urlaub oder beim Sport passiert.
Beamte sind über die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht abgesichert. Bei Dienstunfällen greift stattdessen die beamtenrechtliche Unfallfürsorge des Dienstherrn (§§ 35-37 BeamtVG). Diese erstattet Behandlungskosten und zahlt unter Umständen ein Unfallruhegehalt, deckt aber keine Kosten ab, die aus einer dauerhaften Invalidität entstehen, wie etwa Umbaumaßnahmen oder dauerhafte Pflegekosten. Diese Lücke schließt eine private Unfallversicherung.
Krankenversicherung
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben bei der Krankenversicherung unterschiedliche Ausgangssituationen. Beamte sind beihilfeberechtigt: Der Dienstherr erstattet je nach Familienstand zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten direkt. Die private Krankenversicherung übernimmt als Restkostenversicherung den verbleibenden Anteil und ist dadurch für die meisten Beamten günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung, für die kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird.
Angestellte im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann in die PKV wechseln, erhält dann aber keine Beihilfe, sondern den regulären Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Als Privatpatient hat man in beiden Fällen Zugang zu Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und allen medizinisch notwendigen Behandlungsmethoden, unabhängig davon, ob sie bereits im GKV-Leistungskatalog enthalten sind.
Wie wählt man als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst die passende Versicherung?
Um die beste Versicherung für Ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu wählen, solltest Du Folgendes beachten:
1. Beamtenstatus und Beihilfesatz klären
Der erste Schritt ist die Klärung des eigenen Status: Bist Du Beamter auf Lebenszeit, auf Probe oder Beamtenanwärter? Wie hoch ist Dein Beihilfesatz: 50 %, 70 % oder 80 %? Diese Angaben bestimmen direkt, welche PKV-Tarifstruktur für Dich infrage kommt, und ob die Öffnungsklausel für Dich relevant ist.
2. Versorgungslücken konkret berechnen lassen
Allgemeine Vergleichsportale sind für Beamte nur bedingt geeignet, weil sie die Beihilfestruktur und beamtenrechtlichen Besonderheiten (Dienstunfähigkeit, Ruhegeld, Haftung) selten vollständig abbilden. Als ein auf Beamte spezialisierter freier Versicherungsmakler kann ich die individuelle Versorgungslücke konkret berechnen, anstatt nur Standardtarife nebeneinanderzustellen.
3. Auf beamtenspezifische Klauseln achten
Bei der BU: Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden? Bei der Haftpflicht: Vermögensschäden eingeschlossen? Bei der PKV: Passt der Beihilfeergänzungstarif zum konkreten Beihilfesatz? Diese Details entscheiden im Leistungsfall und sind im Kleingedruckten oft nur für Experten erkennbar.
Die Möglichkeiten sprechen Dich an?

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Häufige Fragen zu Versicherungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Müssen Beamte privat krankenversichert sein?
Beamte sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Sie können sich grundsätzlich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Allerdings erhalten Beamte keine Arbeitgeberbeteiligung an den GKV-Beiträgen, während der Dienstherr über die Beihilfe einen erheblichen Teil der Krankheitskosten erstattet – üblicherweise 50 % bis 80 %, je nach Familienstand und Kinderzahl. Die PKV deckt als Restkostenversicherung genau den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil ab und ist daher für die meisten Beamten deutlich günstiger als die GKV.
Was kostet die private Krankenversicherung für Beamte?
Die Kosten der PKV für Beamte hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und gewähltem Tarif ab. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder beim Einstieg, desto günstiger der Beitrag. Da Beamte über die Beihilfe bereits 50 bis 80 % ihrer Krankheitskosten erstattet bekommen, muss die PKV nur die Restkosten absichern, Das senkt die Prämie erheblich im Vergleich zu einem Vollversicherungstarif für Selbstständige. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist wichtig, weil sich die Beiträge und Leistungen je nach Gesellschaft deutlich unterscheiden.
Was ist der Beihilfeergänzungstarif?
Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein spezieller PKV-Tarif, der exakt auf den Beihilfesatz des jeweiligen Beamten abgestimmt ist. Er schließt die Lücke zwischen dem, was der Dienstherr über die Beihilfe erstattet, und den tatsächlichen Kosten einer Behandlung. Gerade bei Zahnersatz, Hilfsmitteln oder stationären Behandlungen kann diese Lücke erheblich sein. Beamte in NRW sollten zudem beachten, dass die Beihilferegelungen auf Landesebene variieren . Eine Beratung durch einen auf Beamte spezialisierten Versicherungsmakler ist daher empfehlenswert.
Was ist die Öffnungsklausel bei der PKV für Beamte?
Die Öffnungsklausel ermöglicht es Beamten, trotz Vorerkrankungen in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden – ohne vollständige Gesundheitsprüfung und ohne Ausschluss bestimmter Erkrankungen. Diese Regelung gilt nur für Beamte auf Lebenszeit und ist an eine Antragstellung innerhalb bestimmter Fristen nach der Ernennung geknüpft. Der Beitrag kann bei Nutzung der Öffnungsklausel höher ausfallen als bei einem Tarif ohne Vorerkrankungen. Wer die Frist verpasst, verliert diesen Vorteil dauerhaft. Weitere Informationen zur Beamtenöffnungsklausel.
Wie sind Beamtenanwärter krankenversichert?
Beamtenanwärter erhalten in der Regel eine Beihilfe von 50 %, in manchen Bundesländern auch mehr. Sie können sich deshalb bereits zu Beginn ihrer Ausbildung privat krankenversichern und profitieren dabei von besonders günstigen Einstiegsbeiträgen aufgrund ihres jungen Alters und ihres üblicherweise guten Gesundheitszustands. Eine frühzeitige PKV-Entscheidung sichert dauerhaft niedrige Beiträge, da Altersrückstellungen aufgebaut werden. Wer als Beamtenanwärter noch unsicher über den weiteren Berufsweg ist, sollte auf eine PKV mit flexibler Wechseloption achten.
Können Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Ja, Beamte können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Sie werden dann als freiwillig Versicherte geführt. Allerdings übernimmt der Dienstherr in diesem Fall keinen Arbeitgeberbeitrag: Der volle GKV-Beitrag muss selbst getragen werden. Gleichzeitig besteht weiterhin Beihilfeanspruch, jedoch zahlt die Beihilfe nur den Eigenanteil und das setzt voraus, dass die Behandlung bei einem Kassenarzt stattfindet. Für viele Beamte ist die GKV-Kombination mit Beihilfe daher teurer als eine PKV als Restkostenversicherung.
Ist eine Unfallversicherung für Beamte sinnvoll?
Für Beamte greift bei Dienstunfällen die beamtenrechtliche Unfallfürsorge des Dienstherrn. Diese deckt jedoch nur Unfälle ab, die im Dienst oder auf dem direkten Weg zum Dienst passieren. Da die meisten Unfälle im privaten Bereich stattfinden (beispielsweise beim Sport, im Haushalt oder in der Freizeit), bietet eine private Unfallversicherung einen wichtigen Ergänzungsschutz mit weltweiter, rund um die Uhr geltender Absicherung. Zudem deckt die Dienstunfallfürsorge keine Invaliditätskosten ab, die über die laufenden Bezüge hinausgehen. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen.
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ÜBER DEN AUTOR
Daniel Ritzerfeld
Versicherungsmakler & Spezialist für Beamte und öffentlichen Dienst in Düsseldorf
Daniel Ritzerfeld berät seit über 20 Jahren Beamte, Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst zu Versicherungsfragen. Als freier Versicherungsmakler vertritt er ausschließlich die Interessen seiner Mandanten, ohne Bindung an eine Versicherungsgesellschaft. Er ist Bachelor of Arts (Versicherungswesen, FH Köln, 2010), ausgebildeter Versicherungskaufmann und regelmäßig zertifiziert durch die VEMA eG.
Erfahrung
Seit 2002
Bewertungen
Über 500 x 5-Sterne auf Proven Expert
Ausbildung
B.A. Versicherungswesen

Private Krankenversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Öffentlicher Dienst















