Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Nicht jeder kann (gleich) in die private Krankenversicherung wechseln.
Es können nur bestimmte Personengruppen der PKV beitreten:
- Selbständige
- Beamte
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 66.600 Euro (Stand: 2023)
- Studenten
Selbstständige
Gehörst Du zur Berufsgruppe der Selbstständigen, kannst Du wählen, ob Du Dich privat oder
freiwillig gesetzlich versichern möchtest. Anders als bei Angestellten kannst Du Dich immer
privat krankenversichern, unabhängig davon, wieviel Du verdienst.
Gibt es eine Ausnahme von der Regel? Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen
Tätigkeit nachgehen. Hier kann es sein, dass Du unter Umständen der Versicherungspflicht in der
Künstlersozialkasse unterliegst.
Beamte
Als Beamter hast Du das Wahlrecht, ob Du Dich privat oder gesetzlich versichern möchtest.
Dein Dienstherr gibt Dir eine Beihilfe zu Deinen Krankheitskosten. Aus diesem Grund schließen
Beamte daher meistens eine sogenannte Restkostenversicherung über die private Krankenversicherung ab.
Wer keine gesundheitlichen Probleme hat und verbeamtet ist, sollte sich also privat versichern. Auch bei
gesundheitlichen Problemen kannst Du Dich zum Anfang Deiner Beamtenlaufbahn über die Beamtenöffnungsklausel
privat versichern, da hier ein Annahmezwang mit 30% Risikozuschlag besteht.
Losgelöst von einer späteren Verbeamtung können sich angehende Lehrer während ihres Referendariats privat krankenversichern.
Angestellte
Als Angestellter muss Dein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen,
damit Du zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wechseln kannst. 2023 liegt diese Grenze
bei jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.500 Euro). Dazu zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ausgenommen sind
Sonderzahlungen wie z.B. Gewinnausschüttungen. 2022 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch bei jährlich 64.350 Euro,
der Wechsel wurde also erschwert. Um den Wechsel in die PKV zu vollziehen, musst Du mindestens ein Jahr lang
über dieser Grenze verdienen.
Studenten
Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden,
Du bist dann jedoch für die Dauer Deiner Ausbildung an diese Entscheidung gebunden. Viele Versicherer bieten
spezielle Studententarife an. Nimmst Du nach Deinem Studium eine hauptberufliche Tätigkeit auf, kannst Du
zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Besonders interessant ist der Wechsel in die PKV für
Studenten, die Kinder von Beamten sind, da diese auch Anspruch auf Beihilfe haben.